Untergrundnutzungsgesetz (UNG)
Der Kanton Thurgau ist auf Weg, eines der umfassendsten, gar beispielhaften Gesetze über die Untergrundnutzung (UNG) zu erhalten, was Pioniergeist und Fortschritt widerspiegelt. Im Sinne eines Exklusiv-Services für unsere Mitglieder erläutert Josef Gemperle, Präsident der vorberatenden Kommission, kurz das UNG, ergänzt mit dem Gesetzesentwurf sowie der Synopse und dem Kommissionsbericht. Diese Dokumente können Sie auf unserer Webseite www.vgtg.ch auch unter «Downloads» herunterladen.
Kürzlich wurden das Thurgauer Parlament sowie die Medien mit dem Kommissionsbericht und der nun vorliegenden Gesetzesfassung des UNG bedient. Eine zeitintensive und anspruchsvolle Arbeit liegt hinter der Kommission unter Leitung von Kantonsrat Josef Gemperle. Indes, die Aufgabe ist noch nicht beendet. Die Beratung im Kantonsrat ist für 9. September 2015 um 9.30 Uhr Uhr vorgesehen (3. Traktandum).
Kurz zusammengefasst: Die Kommission war bestrebt, einer neuen und wichtigen Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien dank klaren und guten Rahmenbedingungen eine Chance auf ihre Umsetzung zu ermöglichen. Die Kommission strich einen Paragraphen, der das „Fracking“ als Methode beschreiben wollte. Zu unterschiedlich sind dazu auch in der Fachwelt die Begriffe. Für die Förderung unkonventioneller fossiler Brennstoffe wird keine Konzession erteilt, es sei denn, solche Vorkommen seien im Zuge der Erkundung geothermischer Quellen entdeckt worden. Es versteht sich von selbst, dass eine erfolgreiche Realisierung in demokratischen Strukturen nur möglich sein wird, wenn Projekte möglichst ohne schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt umgesetzt werden. Die Kommission ist überzeugt, mit diesem neuen Gesetz genau dies zu gewährleisten.
Die Kommission hat diese Fassung einstimmig verabschiedet. Darum bin ich auch zuversichtlich, dass das Gesetz im Grossen Rat eine Mehrheit findet. Kommissionsbericht UNG (1 MB) Synopse (137 KB) UNG Fassung der vorberatenden Kommission (107 KB) |